Tätigkeit des ÖbVI in Sachsen
Amtliche Vermessung & Katastervermessung in Sachsen
Als Amtsträger mit besonderer Qualifikation und Fachaufsicht führt der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur (ÖbVI) Tino Flessa mit seinen zugelassenen Fachkräften amtliche Tätigkeiten aus. Das Büro in Plauen ist der Amtssitz* und die Geschäftsstelle des Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs Tino Flessa (Amtsgeschäfte* nur am Amtssitz).
Die Amtsausübung erfolgt im gesamten Freistaat Sachsen.
(* Informationen zu berufsrechtlichen Besonderheiten eines Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs im Freistaat Sachsen erhalten Sie unter SächsVermKatG >> und SächsÖbVIVO >> .)
>> Anfrage/Auskünfte im Büro oder Online.
>> Leistungen nach Sächsischem Vermessungs- und Katastergesetz (SächsVermKatG):
- Grenzfeststellung (= Flurstücksbildung, ehem. Zerlegung) z.B.
Grenzfeststellung zur Aufteilung in Teilflächen,
Grenzfeststellung zur steuerlichen Aufteilung (Geschäft/Privat),
Grenzfeststellung zum Kaufvertrag / Notarvertrag einer Teilfläche,
Grenzfeststellung zur Auflösung der Erbengemeinschaft,
Grenzfeststellung für Ablösung Straßenflächen,
Grenzfeststellung für Grundschuldbelastung Gebäude,
Grenzfeststellung für Aufteilung Hof / Wiese / Acker / Wald,
Grenzfeststellung für Eigenheimbau oder Gebäudesanierung
Grenzfeststellung für Baulast oder Grunddienstbarkeit,
Grenzfeststellung für Wegerecht,
Grenzfeststellung für Besitzstandanpassung,
- Grenzwiederherstellung (= Kontrolle / Prüfung / Abmarkung im Liegenschaftskataster vorhandener Grenzpunkte) z.B.
Grenzwiederherstellung bei Grundstückskauf,
Grenzwiederherstellung für Baugenehmigung
Grenzwiederherstellung für Baulasteintragung
Grenzwiederherstellung für Hausbau / Zaunbau
Grenzwiederherstellung für Leitungsrecht /Wegerecht
Grenzwiederherstellung für Eigentumsnachweis
Grenzwiederherstellung für Anpflanzungen
Grenzwiederherstellung für Gutachten / Rechtsstreit
- Gebäudeaufnahme zur Fortführung des Liegenschaftskatasters, z.B.
Gebäudeaufnahme von Neubauten,
Gebäudeaufnahme von Umbauten,
Gebäudeaufnahme fehlender Gebäudealtbestand,
Gebäudeaufnahme zur Korrektur unrichtiger Darstellung,
- Nutzungsartenvermessung für das Liegenschaftskatasters,
- Sicherung von Grenzmarken (Grenzsicherung) vor Baumaßnahmen,
- Umlegungsvermessung, Grenzregelung,
- Vermessung bei Flurneuordnung, Flächentausch und anderen Bodenordnungsverfahren (BauGB, FlurbG, LwAnpG),
- weitere sonstige Vermessungen nach SächsVermKatG,
(Links zum SächsVermKatG >> und SächsVermKatGDVO >> )
>> Antragsunterlagen für eine Katastervermessung
Antrag auf Katastervermessung (PDF 0,2 MB)
>> Leistungen nach Sächsischer Bauordnung (SächsBO):
- Lageplan zum Bauantrag nach § 9 DVOSächsBO (Durchführungs- verordnung zur Sächsischen Bauordnung),
- Grenzabstandsnachweis für Baumaßnahmen nach SächsBO
- Unterlagen zur Baulasteneintragung nach SächsBO (z.B. Abstandsflächenbaulast, Brandbaulast, Anbaubaulast, Vereinigungsbaulast ),
- Bescheinigung über abgesteckte Grundrissfläche und festgelegte Höhenlage nach § 72 Abs. 7 SächsBO
(Links zur SächsBO >> und DVOSächsBO >> )
>> Sachverständigenleistungen:
- Grenzprüfung für Bauvoranfrage,
- Unterlagen zur Eintragung von Grunddienstbarkeiten oder Wegerechte,
- Prüfung baurechtlicher Maße,
- protokollierte Abstecknachweise,
- Zerlegungsentwürfe (Teilungsentwürfe), Zerlegungspläne, Parzellierungen,
- Aufteilungsvorschläge für Erbengemeinschaften o.ä.
- Gutachten als Sachverständiger für Streitfälle und Gerichtsverfahren
- Mediator für Konfliktbehebung,
- Analyse bestehender Grenzverhältnisse zur Konfliktvermeidung und Wertsicherung
>> Kosten der einzelnen Leistungen
Vermessungsleistungen nach Sächsischem Vermessungs- und Katastergesetz (SächsVermKatG) als Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur (ÖbV - im Freistaat Sachsen) werden nach der verbindlichen Gebührenordnung (Sächsische Vermessungskostenverordnung SächsVermKoVO ggf. in Verbindung mit dem Verwaltungskostengesetz des Freistaates Sachsen SächsVwKG ) für die wirklich erbrachten Amtshandlungen abgerechnet. Zur Höhe der zu erwartenden Kosten wird eine Kostenvorausschau über die Gebührenhöhe erstellt, welche die notwendigen Amtshandlungen so realistisch als möglich beinhaltet.
Leistungen nach SächsBO und/oder als Sachverständiger , sowie sonstige Leistungen werden nach Kostenangebot auf Grundlage des Aufwandes und der HOAI und/oder Stundensatz abgerechnet.
Kosteninformationen und Auskünfte finden Sie Bereich Kosten Vermessung
>> Mediation - Grenzfrieden - Konfliktvermeidung
Hinweise Mediation, Grenzfrieden und Konfliktvermeidung (PDF 0,3MB)
>> Anfrage Kostenvorausschau für Ihr Projekt:
Nutzen Sie die persönliche Beratung durch unsere fachkundigen Mitarbeiter per Email, Telefon, das Anfrage/Auskunft Formular oder über unsere Online-Auskunft.
Seitenzugehörige Begriffe sind Katasterkarte und Liegenschaftskataster, Katastervermessung, Grenzvermessung. Aber auch Teilung, Zerlegung, Grenzfeststellung oder Grenzwiederherstellung. Weitere sind Gebäudeaufnahme, SächsVermKatG, Flurstücksbildung, Parzellierung oder Grenzbestimmung, sowie Grenzpunkt, Flurkarte, und Grenzverlauf.
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